Förderung für die Badsanierung: welche Zuschüsse es gibt
Für einen barrierefreien oder altersgerechten Badumbau kommen derzeit drei Wege praktisch in Frage: der Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (ab Pflegegrad 1), der zinsverbilligte KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen" und der Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Der bekannte KfW-Investitionszuschuss 455-B ist derzeit nicht beantragbar – die KfW weist die Mittel als ausgeschöpft aus. Stand der Angaben auf dieser Seite: 23. August 2026 (Quellen: Pflegekasse/SGB XI, KfW, Finanzamt). Förderbedingungen ändern sich – maßgeblich sind immer Ihre Pflegekasse, die KfW und das Finanzamt.

Welche Förderung derzeit tatsächlich in Frage kommt
Stand: 23. August 2026
| Förderweg | Voraussetzung | Höhe | Status |
|---|---|---|---|
| Zuschuss der Pflegekasse (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) | anerkannter Pflegegrad, ab Pflegegrad 1 | bis zu 4.180 € je Maßnahme | beantragbar |
| KfW-Investitionszuschuss 455-B (Barrierereduzierung) | – | – | derzeit nicht beantragbar, Mittel ausgeschöpft |
| KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen" | kein Pflegegrad nötig, Antrag vor Vorhabensbeginn | Kredit bis zu 50.000 € je Wohneinheit | beantragbar, unter Haushaltsvorbehalt |
| Steuerbonus für Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) | Rechnung, unbare Zahlung, nur Arbeitskosten | 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr | gilt laufend, mit Ausschluss (siehe unten) |
Für Berlin gibt es zusätzlich ein Landesprogramm – es richtet sich allerdings nicht an selbstnutzende Privatpersonen. Was dahintersteckt, lesen Sie weiter unten.
Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro
Wird das Bad im Zusammenhang mit einer Pflegesituation umgebaut, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 – der Zuschuss ist also bereits ab Pflegegrad 1 möglich.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann der Betrag je Pflegebedürftigem gewährt werden; insgesamt ist er je Maßnahme auf 16.720 Euro begrenzt.
Wichtig: Es handelt sich um Höchstbeträge und um eine Kann-Leistung. Ob und in welcher Höhe der Zuschuss gewährt wird, entscheidet Ihre Pflegekasse im Einzelfall. Der Anspruch ist an die pflegebedürftige Person gebunden – nicht daran, ob die Wohnung Ihnen gehört.
KfW: was derzeit geht und was nicht
Einen KfW-Zuschuss für die Barrierereduzierung gibt es derzeit nicht. Die KfW schreibt auf der Produktseite zum Investitionszuschuss 455-B, dass dieser Zuschuss nicht mehr beantragt werden kann; die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung seien ausgeschöpft. Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel bereitgestellt werden, wäre eine Antragstellung nach Angaben der KfW wieder möglich – das ist eine Möglichkeit, keine Zusage.
Als Alternative verweist die KfW auf ihren zinsverbilligten Kredit „Altersgerecht Umbauen" (Programm 159). Er ist auf bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit ausgelegt, setzt keinen Pflegegrad voraus und muss vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Anders als ein Zuschuss ist er ein Darlehen, das zurückgezahlt wird. Die KfW weist außerdem darauf hin, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht; einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Die aktuellen Konditionen erfahren Sie direkt bei der KfW. Wir nennen hier bewusst keine Zinssätze – sie ändern sich, und maßgeblich ist die Zusage Ihrer Bank beziehungsweise der KfW.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen – und wann er entfällt
Unabhängig von Pflegegrad und Förderprogrammen lassen sich Handwerkerleistungen in der Regel steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr. Begünstigt sind ausschließlich die Arbeitskosten, nicht das Material. Voraussetzung ist außerdem, dass Ihnen eine Rechnung vorliegt und Sie diese auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen haben – Barzahlung ist ausgeschlossen.
Und hier kommt der Punkt, der über die Kombination entscheidet: Der Steuerbonus gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wer also für dieselbe Maßnahme einen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Kredit nutzt, kann sie nicht zusätzlich über den Steuerbonus absetzen.
Praktisch heißt das: Es lohnt sich, vorher zu rechnen, statt beides einzuplanen. Ob und wie sich die Wege in Ihrem Fall kombinieren lassen, entscheiden die jeweils zuständigen Stellen. Für die steuerliche Seite ist Ihre individuelle Situation ausschlaggebend – dazu beraten Sie das Finanzamt und Ihre Steuerberatung, nicht wir.
Gibt es etwas speziell für Berlin?
Ja – die Frage ist nur, für wen. Die Investitionsbank Berlin fördert unter dem Programm „Altersgerecht Wohnen" Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Badumbau und Maßnahmen an Sanitärräumen. Der Investitionsort muss in Berlin liegen.
Der entscheidende Punkt: Das Programm richtet sich an kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieterinnen und Vermieter sowie Investoren. Selbstnutzende Privatpersonen gehören nach der Programmbeschreibung nicht zur Zielgruppe. Außerdem handelt es sich um ein Darlehen – einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit –, nicht um einen Zuschuss.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst in der Wohnung leben, und für Mieterinnen und Mieter bleiben damit die drei Wege oben: Pflegekasse, KfW-Kredit und Steuerbonus. Wenn Sie vermieten, lohnt der Blick auf das Berliner Programm dagegen durchaus.
In welcher Reihenfolge Sie vorgehen
Besichtigung und Festpreisangebot. Wir sehen uns Ihr Bad an – kostenlos und unverbindlich – und erstellen ein verbindliches, schriftliches Festpreisangebot mit einzeln aufgeführten Leistungen, Materialien und Zeitplan. Diese Unterlage können Sie für den Förderantrag verwenden.
Antrag stellen – vor Beginn der Arbeiten. Das gilt für den Zuschuss der Pflegekasse ebenso wie für den KfW-Kredit, der vor Vorhabensbeginn beantragt werden muss.
Schriftliche Bewilligung abwarten. Warten Sie mit der Umsetzung, bis Ihnen die schriftliche Bewilligung vorliegt. Wer vorher anfängt, riskiert, dass der Zuschuss abgelehnt wird und die Kosten vollständig bei ihm bleiben.
Umbau. Erst danach beginnen wir mit den Arbeiten – alle Gewerke aus einer Hand.
Den Antrag stellen Sie selbst. Wir beraten Sie zur Einordnung der Möglichkeiten und liefern die Unterlagen; wir stellen keine Anträge und rechnen nicht mit der Pflegekasse ab. Was eine Badsanierung insgesamt kostet, lesen Sie unter Kosten.
Förderung in der Mietwohnung
Der Zuschuss der Pflegekasse ist an die pflegebedürftige Person gebunden, nicht an das Eigentum an der Wohnung. Wer zur Miete wohnt und einen anerkannten Pflegegrad hat, kann ihn also grundsätzlich ebenso beantragen wie ein Eigentümer. Über Gewährung und Höhe entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall.
Baulich kommt allerdings ein Schritt hinzu: Die Zustimmung der Hausverwaltung sollte frühzeitig geklärt werden. Was dabei praktisch zu bedenken ist, steht unter barrierefreies Bad.
Wichtiger Hinweis zur Aktualität
Fördersummen, Voraussetzungen und Programme ändern sich und hängen vom Einzelfall ab. Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand vom 23. August 2026 wieder und dienen der Orientierung – ohne Gewähr. Maßgeblich sind immer die offiziellen Stellen: Ihre Pflegekasse, die KfW und das Finanzamt. Wie schnell sich etwas ändern kann, zeigt der Investitionszuschuss 455-B: Die KfW weist die Fördermittel derzeit als ausgeschöpft aus und hält eine erneute Antragstellung frühestens 2027 für möglich.
Wir beraten Sie und liefern die Unterlagen
Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihren Badumbau in Frage kommt? Rufen Sie uns an unter +49 157 56264843 oder schreiben Sie uns über das Kontaktseite. Wir sehen uns Ihr Bad an, ordnen die Möglichkeiten mit Ihnen ein und erstellen ein Festpreisangebot, das Sie als Unterlage für Ihren Antrag verwenden können. Den Antrag stellen Sie selbst – die Entscheidung trifft die zuständige Stelle.
Badsanierung Hoffmann, Schillerstr. 10, 10625 Berlin-Charlottenburg. Erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 13:00 Uhr. Worum es beim barrierefreien Badumbau geht, lesen Sie dort.
Beratung zur Förderung anfragen
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Oder per E-Mail: info@badsanierung-hoffmann.de
Schreiben Sie uns kurz, um welches Bad es geht (Größe, Ort, gewünschter Umfang) – wir melden uns für einen Besichtigungstermin.
Erreichbar Mo–Fr 8:00–18:00 Uhr, Sa 9:00–13:00 Uhr.
Häufige Fragen zur Förderung
Bekomme ich Förderung auch ohne Pflegegrad?
Den Zuschuss der Pflegekasse nicht – er setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad bleiben der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen" (159), der keinen Pflegegrad verlangt, und der Steuerbonus für Handwerkerleistungen.
Ab welchem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse?
Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist bereits ab Pflegegrad 1 möglich; anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 1 bis 5. Details klärt Ihre Pflegekasse.
Muss ich vor dem Umbau beantragen?
Ja. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Maßnahmen und warten Sie mit der Umsetzung, bis Ihnen die schriftliche Bewilligung vorliegt. Sonst kann der Zuschuss abgelehnt werden.
Gibt es den KfW-Zuschuss 455-B noch?
Derzeit nicht. Die KfW weist die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung als ausgeschöpft aus; der Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden. Für 2027 hält die KfW eine erneute Antragstellung für möglich, falls wieder Bundesmittel bereitgestellt werden. Stand dieser Angabe: 23. August 2026.
Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
Für dieselbe Maßnahme nicht: Der Steuerbonus gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, klären Sie mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.
Was ist, wenn mehrere Pflegebedürftige im Haushalt leben?
Dann kann der Zuschuss je Pflegebedürftigem gewährt werden. Insgesamt ist er je Maßnahme auf 16.720 Euro begrenzt.
Fördermittel richtig nutzen
Wir erstellen Ihnen das Angebot und die Unterlagen, die Sie für den Förderantrag brauchen – vor Baubeginn.